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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 512891 | ||
Datum | 06.10.2008 14:01 MSG-Nr: [ 512891 ] | 10345 x gelesen | ||
Hallo, politisch ist das sicher schwer. Wo siehst du genau die rechtlichen Probleme? Man kann doch einen Vertrag zwischen Zuschussgeber und -nehmer schließen, der das entsprechend regelt. Geschrieben von Gerhard Bayer Fakt ist nämlich: Das ist mir bekannt. Es besteht m.W. nach aber kein Anspruch auf Bezuschussung bzw. keine Pflicht zur Bezuschussung, wer also meint, dass er den Zuschuss nicht braucht, kann ja auch Verzicht erklären. Grüße Micha | ||||
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