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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 512920 | ||
Datum | 06.10.2008 14:59 MSG-Nr: [ 512920 ] | 10368 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... und warum sollte das Land das tun wollen (was bringt es dem Land selbst außer zusätzlichen (Arbeits-) Aufwand ?) Ich bin ja immer noch der Meinung, das die Aufgabenteilung der unterschiedlichen Verwaltungsstufen sich am Wohl des Bürgers orientieren sollte. Aus meiner Sicht ist das auf jeden fall mehr "Förderung des Ehrenamtes" als irgendwelche Ehrenamtscards. Geschrieben von Gerhard Bayer ... im Übrigen stellt sich dann vergaberechtlich (bei gegebener gesetzlicher (Nicht-) Zuständigkeit) auch noch die Frage des Nachfragekartells ... Da könnte man ja (einfach) das Brandschutzgesetz anpassen. Zumindest in Niedersachsen gibt es Aufgaben für Gemeindesn, Kreise und das Land. Da auch im Rettungsdienst landesweite Beschaffungen möglich sind (wie in Schleswig-Holstein und Bayern) obwohl die Kreise für den RD zuständig sind, gibt es da wohl keine unüberwindbaren Hindernisse. Gruß Ingo | ||||
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