Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 512922 |
Datum | 06.10.2008 15:05 MSG-Nr: [ 512922 ] | 10291 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Gerhard Bayer.. Du wirst es nicht glauben: kommt je nach Ausgestaltung der Förderung mehr oder weniger regelmäßig vor. Insbesondere bei Konstellationen, bei denen man Zuschüsse Jahre im voraus beantragen muss und dann nicht genau bestimmt ist wann (und ob überhaupt) der Zuschuss gewährt wurde (auf Deutsch: es für die Kommune kaum planbar ist, wann die Komplimentärmittel aufzubringen sind)
Ja, das ist richtig, aber auch hier gibt's wieder 16 Bundesländer und mind. ebenso viele Systeme.
Geschrieben von Gerhard Bayer... kann man. Man sollte aber dann auch (politisch) willens sein entsprechendes auch (im Verwaltungsstreitverfahren) durchzusetzen. Passende Passagen stehen in den (hess.) Förderrichtlinien schon heute drin.
Nicht nur in denen.
Ich wage mal zu behaupten, dass der eine oder andere ein wenig mehr nachdenkt, wenn es den ersten entsprechenden Fall gegeben hat.
Aber solange die Politik nur vom Wahlkampfbeginn bis zum Wahltag denkt, wird sich da auch nicht viel ändern.
Geschrieben von Gerhard BayerUnd man muss die Personalresourcen zur Kontrolle und Genehmigung von Veränderungen bereitstellen
Sicherlich. Gegen diese Personal- und Reisekosten stehen aber die Einsparungen durch den Verzicht auf ortsangepasste Einzelstücke und sonstige Technikdenkmäler.
Grüße
Micha
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| 02.10.2008 10:16 |
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., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |