Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | RW1-StLF? mit CAFS | 55 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 513006 |
Datum | 06.10.2008 19:22 MSG-Nr: [ 513006 ] | 22753 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Verkehrsunfall
Die Website der betreffenden Feuerwehr sagt aus, dass das Fahrzeug über lange Zeit von einer Arbeitsgruppe konfiguriert wurde. Diese AG bestand aus FA der betreffenden Wehr. Diese wissen whl am besten, wie bei ihnen das Einsatzspektrum aussieht und was für ihre Einsätze gebraucht wird. So eine Sonderanfertigung wird nicht ohne Grund genehmigt. Über die CAFS-Anlage lässt sich streiten.
Ein Resumee wird man wohl erst nach mehreren VU ziehen können.
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