Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | RW1-StLF? mit CAFS | 55 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 513014 |
Datum | 06.10.2008 19:41 MSG-Nr: [ 513014 ] | 22844 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Adolf HuberDie Website der betreffenden Feuerwehr sagt aus, dass das Fahrzeug über lange Zeit von einer Arbeitsgruppe konfiguriert wurde. Diese AG bestand aus FA der betreffenden Wehr. Diese wissen whl am besten, wie bei ihnen das Einsatzspektrum aussieht und was für ihre Einsätze gebraucht wird.
Dieses Verfahren ist so ziemlich die größte Gewähr dafür, daß irgend ein GW-Wunderwuzzi dabei rauskommt...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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