Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Mindestanforderungen, war: LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 513071 |
Datum | 06.10.2008 22:42 MSG-Nr: [ 513071 ] | 10248 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Gerhard Bayer
... schwierig wird es nur dadurch, dass dann (erhebliche) Landesmittel erforderlich wären um (nicht genau abschätzbare) Einsparungen für kommunale Haushalte (somit für den Landeshaushalt irrelevant) herbeizuführen - auch noch ohne bestehende rechtliche Verpflichtung zu diesem Tun.
die rechtliche Verpflichtung mal außen vor gelassen - da hat eh jedes Bundesland wieder seine eigene Ausprägung, die man aber (politisch) auch jederzeit ändern kann.
Man könnte die nötigen Mittel aus dem Zuschusstopf nehmen, die ausgezahlten Zuschüsse sind dann halt knapp geringer.
Es ist zu erwarten, dass die Kosten pro Fahrzeug in einer solchen Situation sinken, also kommen die Städte und Gemeinden unter dem Strich mit gleichem Mitteleinsatz oder gar günstiger weg.
Geschrieben von Gerhard Bayer... wir bauen z.Zt. Verwaltungsstellen in erheblichem Umfang ab ... u.a. durch Kommunalisierung!
Könnt ihr ja auch, aber dann nur da, wo es auch Sinn macht.
Grüße
Micha
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.10.2008 10:16 |
|
., Appen LF 20/16 mit Redundanzmöglichkeit zu LF 16/12 bzw. HLF 20/16 | |