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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 513542 | ||
Datum | 09.10.2008 15:59 MSG-Nr: [ 513542 ] | 47321 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jens Fischer Steht wo? Beim gewohnheitslakoholiker muss der Alkoholkonsum nicht zwingend negative Auswirkungen auf seine Entscheidungsfähigkeit haben. Naja, die Alkoholisierung hat aber auch beim Gewohnheitsalkoholiker Einfluss auf z.B. die Reaktionsfähigkeit, auch wenn der Pegel, bei dem Ausfallerscheinungen Auftreten ein anderer ist. Geschrieben von Jens Fischer Moralisch gesehen ist es das eine, technisch gesehen kann man nicht sagen das man Befehle verweigert die richtig und "rechtmäßig" sind "nur" weil jemand alkoholisiert ist. Das hängt davon ab, wie alkoholisiert derjenige sichtbar ist. Sind Ausfallerscheinungen erkennbar, dann darf die Entscheidungs-, Reaktions- und Handlungsfähigkeit eindeutig in Frage gestellt werden. Das wird schliesslich auch in vielen Bereichen aus gutem Grund so gehandhabt. (Straßenverkehr, Maschinenbedienung, usw.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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