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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 513548 | ||
Datum | 09.10.2008 16:26 MSG-Nr: [ 513548 ] | 46795 x gelesen | ||
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Hoi, Geschrieben von Matthias Ott Der Gruppenführer des LF müffelt nach Schnaps und hat glasige Augen. Er gibt dem Angriffstrupp aber dennoch einen klaren, eindeutig sinnvollen und ausführbaren Befehl. Soll der ATr diesen Befehl jetzt verweigern? Sagen wir mal so: Wenn ich davon ausgehen muss, dass GF nach dieser Entscheidung nicht mehr in der Lage ist, seiner Sorgfaltspflicht für mich gerecht zu werden (sprich z.B. meinen Atemschutzeinsatz zu überwachen), dann wäre eine Verweigerung trotz eigentlicher Durchführbarkeit des Befehls erstmal angebracht, oder? mfg Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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