Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 513551 |
Datum | 09.10.2008 16:29 MSG-Nr: [ 513551 ] | 46899 x gelesen |
Infos: | 19.10.08 Webseite FF Aufkirch (Bild u.l.) 10.10.08 Alkohol etc, pp, uvm
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo!
Also gleichmal vorneweg, ich halte auch absolut gar nichts davon, wenn FAs in den einsatz gehen, wenn Ausfallerscheinungen vorhanden sind. Wenn man jetzt ein Bier getrunken hat, ist man ja im Grunde auch alkoholisiert, das sollte aber keine großartigen Auswirkungen auf die Entscheidungen haben. Der letzte Satz gilt aber nicht für Maschinisten auf Einsatzfahrt.
Geschrieben von Matthias OttAber wie ist jetzt deine Meinung wenn die Frage konkret lautet: Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist?
ich glaube nicht, dass es hier ein konkrete Antwort gibt.
Wenn du als Angriffstruppmann vom Fahrzeug absitzt und dann erst bemerkst, dass der GF alkoholisiert ist, dann musst erstmal damit leben und dir anhören, was er will. Wenn der Befehl dem entsprechen würde, was auch von einem nicht alkoholisierten GF zu erwarten ist, steht dem ausführen dochnichts im Wege.
Um das Austauschen dieses GFs im Laufe des Einsatzes führt aber in meinen Augen auch kein Weg vorbei.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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