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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 513634 | ||
Datum | 09.10.2008 22:50 MSG-Nr: [ 513634 ] | 46154 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patrick Weegen Was ist, wenn der GF nüchtern ist und ihn sonst irgendwas außer gefecht setzt? Dann kann er die Überwachung auch nicht mehr machen. Das wäre aber ja ein "gefechtsbedingter" Ausfall und kein alkoholbedingter.... Geschrieben von Patrick Weegen Bei uns heißt es immer: "Die Atemschutzüberwachung hat ein Auge auf euch, aber passt auch selber auf euren Luftvorrat auf!" (Sinngemäße wiedergabe) nicht nur bei Euch, sondern auch in der FwDv7. Diese schreibt den AGTs eine deutliche Eigenverantwortung bei der Kontrolle zu und sieht die ASÜ "nur" als "Unterstützung"... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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