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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Zeitauthentifizierung bei Digitaler Alamierung | 25 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 513644 | ||
Datum | 09.10.2008 23:19 MSG-Nr: [ 513644 ] | 11373 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Folgendes Szenario: Die Uhrzeit eines DME geht um z.B. 5 Minuten vor. Sehe ich das richtig, dass dann eine Alarmierung wohl nicht ausgewertet wird (bzw. je nach gültigem Zeitfenster)? Also bei uns (wir haben Swissphone Patron Pro FT) hat schon mal einer vergessen den Melder auf Sommerzeit umzustellen und trotzdem kam es an. Ich weiß aber nicht, ob die Option bei uns aktiviert ist. Möglicherweise muss die Uhrzeit auch nicht exakt übereinstimmen, sondern könnte auch eine längere Zeitspanne abweichen? Selbst mehrere Stunden wären doch gegen das erwähnte Aufnehmen und widerabspielen zum Zweck der böswilligen Alarmierung ausreichend. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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