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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Für die Dienstleistung Fw, war: 'Für die Marke Feuerwehr bezahlen' | 27 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 513754 | ||
Datum | 10.10.2008 15:49 MSG-Nr: [ 513754 ] | 7254 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause In unserem LK stehen die nächsten DLK 25 km bzw. 35 km von uns weg,der SW 2000 ebenso 35 km bei FF-Wachen , wenn ich diese Wegstrecke bzw. Fahrzeit zu Grunde nehme bin ich mit Alarmierung und Ausrücken locker mal bei 40 Min! Das liegt wohl daran, dass Sonderfahrzeuge wie DLK und SW bei euch einfach nicht notwendig sind und deswegen nicht vorgehalten werden. Würde eine Gefährdungsbeurteilung eures Ausrückebereiches einen Bedarf an diesen Fahrzeugen ergeben, dann wären sie bei euch auch stationiert. Aber da nicht nötig -> nicht beschafft. In Hessen gibt es die Feuerwehrorganisationsverordnung, die genau beschreibt welche Fahrzeuge am Standort (Ausrüstungsstufe 1, Hilfrsfrist 10 Minuten) und welche überörtlich (Ausrüstungsstufe 2, Hilfsfrist 20 Minuten) vorgehalten werden müssen. Die Ausrüstungsstufe ergibt sich aus den Gefahrenarten und den Risikokategorien die im Ausrückebereich einer Feuerwehr durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Zum Beispiel Gefahrenart Brand: Risikokategorie B 1 Kennzeichnende Merkmale - weitgehend offene Bauweise - im wesentlichen Wohngebäude - Gebäudehöhe: höchstens 7 m Brüstungshöhe - keine nennenswerten Gewerbebetriebe - keine Bauten besonderer Art oder Nutzung Ausrüstungsstufe 1 für Risikokategorie B 1: -KLF (TSF, TSF-W oder ähnliches Fahrzeug) Ausrüstungsstufe 2 für Kategorie B 1: -LF 16/12 -TLF 16/25 (in Gebieten mit erhöhter Waldbrandgefahr) Eine DLK kommt erst ab Risikokategorie B 3 vor. Risikokategorie B 3 Kennzeichnende Merkmale - offene und geschlossene Bauweise - Mischnutzung - kleinere Bauten besonderer Art oder Nutzung - Gebäudehöhe: höchstens 12 m Brüstungshöhe - Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr Ausrüstungsstufe 1 für Risikokategorie B 3: -LF 8/6 (alternativ LF 16/12) -TLF 16/25 Ausrüstungsstufe 2 für Risikokategorie B 3: -ELW 1 -LF 16/12 -DLK 18-12 (falls durch Bebauungshöhe notwendig) -GW-N -TLF 24/50 Eine DLK 18/12 kommt erst in der Ausrüstungsstufe 1 für B4 vor, ein SW-2000 und eine DLK 23/12 in der Ausrüstungsstufe 2 für B4. Risikokategorie B 4 Kennzeichnende Merkmale - zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise - Mischnutzung u.a. mit Gewerbegebieten - große Objekte besonderer Art oder Nutzung - Gebäudehöhe: höchstens 23 m Brüstungshöhe - Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr Diese Verordnung tritt zum 31.12.2008 ausser Kraft und muss bis dahin überarbeitet (Fahrzeugtypen), ergäünzt werden. Letzte Änderung im Moment 18.9.2007 Die Hilfsfrist definiert sich als der Zeitraum in dem nach der Alarmierung/in manchen Ländern auch Notrufeingang wirksame Hilfe vor Ort eingeleitet werden muss. Diese Zeit gilt nur für die Ausrüstungsstufe 1. Alle Fahrzeuge darüber hinaus unterliegen der Frist für überörtliche Hilfe, und diese liegt bei 20 Minuten. Dein Beispiel ist also nicht ganz korrekt, denn wenn bei euch kein Hubrettungsgerät oder andere Sonderfahrzeuge notwendig sind, dann unterliegen diese auch nicht der primären Hilfsfrist. Also gibt es heute auch noch keine Hilfsfristen von 20 oder mehr Minuten. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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