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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung Ausbildung BwFeuerwehr in Nrw und Bayern | 39 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8S., Esslingen / Baden Württemberg | 513889 | ||
Datum | 11.10.2008 17:48 MSG-Nr: [ 513889 ] | 8969 x gelesen | ||
Soviel ich weiß kann er, wenn er sämtliche Beamtenrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt (und die erfüllt er da er ja schon beamter war )sowie die Fachliche Qualifikation nachweisen kann, zum Beamten auf Probe eingestellt werden. Ich hatte einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis. Letztendlich entscheidet aber der jeweilige Dienstherr individuell. MFG Tobi | ||||
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