Morgen,
Geschrieben von Thorben GruhlSolange es keine Fluchttür ist, was beim Ölraum so nicht der Fall sein dürfte, weil kein Raum, wo sich normalerweise wer drin aufhält... Wüsste nicht, was gegen das abschließen spricht.
selbst die dürfte verschließbar sein, nur dürfte sie ebn nicht verschlossen sein, wenn sie erforderlich ist.
Geschrieben von Thorben GruhlMüsste als offizieller Öllageraum 'ne Beschäumungsöffnung haben
Im Privatbereich bei kleinerer lagerhaltung baer nicht üblich, zumindest mir nirgendwo bekannt. Eventuell aber bei neueren Anlagen?
mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
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