Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 513986 |
Datum | 12.10.2008 18:51 MSG-Nr: [ 513986 ] | 15917 x gelesen |
Infos: | 14.10.08 Leitfaden Notstromversorgung 14.10.08 Basisschutz für Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen 14.10.08 Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement Leitfaden für Unternehmen und Behörden
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Themengruppe: | Katastrophenschutz |
Stromerzeuger , mobiler Generator bis 60kVA ohne Synchronisiereinrichtung (THW)
Das SEA meiner Dienststelle läuft einmal pro Monat an - einfach, um zu sehen, ob es auch im Notfall noch anspringt. Eine "Revision" durch den Kundendienst findet einmal jährlich statt; ich denke, dass ähnlich Intervalle auch bei der Feuerwehr möglich sein sollten.
Den Probelauf der Notstromanlage kann ja auch der Gerätewart auslösen und überwachen (macht bei unserer Dienststelle der Hauselektriker bzw. jemand anders von der Reparaturabteilung) und die vorgeschriebenen Inspektionen usw. sind dann halt, wie andere laufende Kosten für den Gerätehausunterhalt, Sache des Trägers der Feuerwehr.
Aber mal etwas anderes: In einem Beitrag wurde ein Blockheizkraftwerk angesprochen. Hat jemand Ahnung, ab welcher Größe sich so etwas rentiert? Wäre ja auch eine gewinnbringende Investition der Gemeinde, wenn der "überschüssige" Strom verkauft werden kann - ähnlich wie eine Solaranlage auf dem Gerätehausdach.
Gibt es Überlegungen, solche Energiequellen beim Bau des Gerätehauses gleich einzuplanen?
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