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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Walldorf / Bawü | 514134 | ||
Datum | 13.10.2008 13:59 MSG-Nr: [ 514134 ] | 15649 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von Hanswerner Kögler BHKW haben keine besonderen Stromeinspeisevergütungen, wie es derzeit Solaranlagen (noch) haben Doch! nur anderes Gesetz: KWK- Gesetz Weiter werden wir noch eine ganze Weile Vergütung für PV -Anlagen zahlen. Geschrieben von Andreas Schneider Aber mal etwas anderes: In einem Beitrag wurde ein Blockheizkraftwerk angesprochen. Hat jemand Ahnung, ab welcher Größe sich so etwas rentiert? Wäre ja auch eine gewinnbringende Investition der Gemeinde, wenn der "überschüssige" Strom verkauft werden kann - ähnlich wie eine Solaranlage auf dem Gerätehausdach. Grundsätzlich gilt für den wirtschaftlichen Betrieb, dass entsprechend geeignete Abnehmer für Heiz - oder Prozesswärme dauerhaft vorhanden sein müssen. Wenn ein BHKW in ein entsprechendes Gesamtkonzept (mit anderen Wärmeabnehmern) eingebunden wird - ok. Weiter kann auch das GH mittels Wärmenetzen versorgt werden. Ein alleiniger Betrieb nur für das GH erscheint mir so erst mal nicht sinvoll. Der Wärmebedarf dürfte viel zu gering sein. Weiter sind Planung, Anschaffung -(skosten) und Betriebsführung nicht ganz trivial. Grüße Olli | ||||
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