Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 514139 |
Datum | 13.10.2008 15:40 MSG-Nr: [ 514139 ] | 9652 x gelesen |
Hallo,
in der Wehr, für die ich im Rathaus zuständig war, galt folgendes Verfahren:
1. Bewerber brauchten die Zustimmung (schriftlich) von Wehrführer und Wehrleiter.
2. Berwerber aus den eigenen Reihen bekamen diese sofort, Bewerber von "außen" erst nach einer "Probezeit" von einem Jahr.
3. Die Freigestellten mussten die von der Kreisverwaltung fesgelegten Stunden erbringen. Die Stunden mussten zusätzlich (zu Übungen und Einsätzen) sein, für Führungskräfte galt ein Anrechnungssystem.
4. Wer die Stunden ohne Grund nicht brachte, wurde der KV gemeldet, die Bußgelder verhängte (regelmäßig). Diese wurden auch in Gerichtsverfahren bestätigt.
5. In einem Falle wurde ein "Kamerad" zurückgemeldet, ein Anruf bei Kreiswehrersatzamt hatte zur Folge, dass er sofort einberufen wurde, und zwar in eine Einheit, die führe ihre harte Grundausbildung bekannt ist.
6. Fazit: Klasse Arbeit der Freigestellten zum Wohle ALLER. Probleme mit den Freigestellten waren die absolute Ausnahme, die Kameraden sind bzw. waren Spitzenkräfte, die sich heute vielfach in Führungsfunktionen wiederfinden.
MfG, Thomas Klee
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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