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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Notstromversorgung oder Notbeleuchtung in wie weit notwendig? | 51 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 514167 | ||
Datum | 13.10.2008 19:43 MSG-Nr: [ 514167 ] | 15309 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Oliver Schwab Doch! nur anderes Gesetz: KWK- Gesetz Nee, ich schrieb: "besondere..." und bei Vergütungen von deutlich weniger als 10% dessen, bezogen auf PV ist das eben nicht gleichwertig. Grundsätzlich gilt für den wirtschaftlichen Betrieb, dass entsprechend geeignete Abnehmer für Heiz - oder Prozesswärme dauerhaft vorhanden sein müssen. Genau! Ein alleiniger Betrieb nur für das GH erscheint mir so erst mal nicht sinvoll. Das ist ja noch "human" ausgedrückt. Ein GH garantiert nie und nimmer die 5000 Durchlaufstunden/a und ist für BHKW's ein denklich schlechter Gedankenansatz. Solche Vorhaben sind eher was für das Buch der Steuergeldverschwendung... mkg hwk | ||||
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