Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Überdruckbelüftung vor Atemschutzeinsatz | 18 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 514192 |
Datum | 13.10.2008 22:46 MSG-Nr: [ 514192 ] | 4780 x gelesen |
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Geschrieben von Manuel FaltermaierMeine Meinung ist : Der Überdruckbelüfter wird erst NACH Anforderung des AT , weil sonst die Gefahren der Brandrauchdurchzündung wesentlich höher sind als wie OHNE Überdruckbelüftung .
Es ist also unsicherer für den Angriffstrupp, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil schon belüftet ist, wenn er reingeht?
Beispiele: Mehrfamilienhaus mit Rauch im Treppenraum oder Industriehalle 20 * 40 m massive Bauweise verraucht ohne klar erkennbaren Brandherd:
RWA drücken, Lüfter vor die Tür, hell wie der lichte Tag...und wenn es oben ein bißchen Stichflammelt ist des dem AT wurscht.
Daß bei kritischen Anzeichen ein angepasstes Vorgehen erforderlich ist ist klar.
Aber sobald ich eine Abzugsöffnung habe überwiegen meiner Ansicht nach absolut die Vorteile des Vorgehens in der Belüftung - davon ganz abgesehen daß aggresive Lüftung lebenserhaltend für die Kundschaft im Brandrauch sein kann, zumal 13 / 17 sich ja schon seit geraumer Zeit als Mythos herausgestellt haben.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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