Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Digitale Alarmierung | 36 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 514251 |
Datum | 14.10.2008 10:27 MSG-Nr: [ 514251 ] | 25220 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Florian BeschSorry, aber Schwachsinn...
Als normaler Feuerwehrmann muss ich auch wissen wo es ist, denn es wäre sehr unpassend wenn auf meiner Haupteinflugschneise auf einmal ein umgestürzter LKW liegen würden.
Ausserdem gibt es sehr wohl FA die sich genau überlegen (müssen) zu welchem Einsatz sie kommen (können). Sei es aus privaten oder beruflichen Gründen.
Ausserdem nehme ich mir so die Möglichkeit meine Mannschaft zu informieren.
Ich sehe das auch so, dass es absoluter Schwachsinn ist, auch ich als normaler FA bin froh drüber zu wissen was los ist.
Ich kann mich zum einen darauf Einstellen, was auf mich zukommen kann, mir schonmal überlegen, was zu beachten ist. Außerdem kann wie oben schon erwähnt der Anfahrtsweg entsprechend anders gewählt werden. Und zum Dritten kann ich nur entscheiden ob ich denn Sonderrechte beanspruchen sollte oder nicht, wenn ich weiß was los ist. (Ölspur --> definitv keine Sonderrechte; Dachstuhlbrand mit mehreren Personen im Gebäude --> Sonderrechte in gewissem Maße durchaus vertretbar)
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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| 10.10.2008 10:03 |
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Jan 7P., Schwarzenbek | |