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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann wieder einsatzfähig war: Alkohol | 2 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 514345 | ||
Datum | 14.10.2008 19:56 MSG-Nr: [ 514345 ] | 1649 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Florian Besch Deiner Auffassung, die ich respektiere und nachvollziehn kann aber nicht teile, darf man nur absolut nüchtern ausrücken. Klares JA. Es darf m.M.n. nur ein 0,0 für einen FA gelten. Geschrieben von Florian Besch Was ist aber mit denen die sich das Feierabendbier gegönnt haben? Wann sind die wieder fit? Dann darf er/sollte er nicht ausrücken, wenn das Bier gerade drin ist. Wann die 0,0 wieder erreicht ist, nach einem Feierabendbier, muss jeder mit sich selber ausmachen, es kann keine für alle gleichlautende Nüchtern-Rechen-Regel (Grobrechunng siehe Promillerechner) geben, da die Physis bei jedem anders ist. Der GMV ist gefragt. Und wenn jeder FA sich selber ein 0,0 auferlegt, dann wäre viel gewonnen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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