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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWann wieder einsatzfähig war: Alkohol2 Beiträge
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg514345
Datum14.10.2008 19:56      MSG-Nr: [ 514345 ]1649 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Florian BeschDeiner Auffassung, die ich respektiere und nachvollziehn kann aber nicht teile, darf man nur absolut nüchtern ausrücken.

Klares JA. Es darf m.M.n. nur ein 0,0 für einen FA gelten.

Geschrieben von Florian BeschWas ist aber mit denen die sich das Feierabendbier gegönnt haben? Wann sind die wieder fit?

Dann darf er/sollte er nicht ausrücken, wenn das Bier gerade drin ist.
Wann die 0,0 wieder erreicht ist, nach einem Feierabendbier, muss jeder mit sich selber ausmachen, es kann keine für alle gleichlautende Nüchtern-Rechen-Regel (Grobrechunng siehe Promillerechner) geben, da die Physis bei jedem anders ist. Der GMV ist gefragt.

Und wenn jeder FA sich selber ein 0,0 auferlegt, dann wäre viel gewonnen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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 14.10.2008 09:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.10.2008 19:56 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg

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