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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaG41 Untersuchung11 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen514874
Datum16.10.2008 21:49      MSG-Nr: [ 514874 ]7947 x gelesen

Hallo,

die Regelungen zur G 41 sind in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu finden.

In Anlage 1 findest Du hinter "ARBEITEN MIT ABSTURZGEFAHR" ein *). Damit wird darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung nur im Bereich der Eisenbahn-Unfallkasse verbindlich vorgeschrieben ist.

Für die Feuerwehren ist die Untersuchung nach meinem Kenntnisstand nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber aufgrung der "Gefährdungsbeurteilung", die jeder Unternehmer (also die Gemeinde als Träger der Feueurwehr) erarbeitet (bzw. erarbeiten soll!!!), durchgeführt.

Für Höhenrettungsgruppen sehe ich die Notwendigkeit für so eine Untersuchung.
Für Feuerwehren mit TSF bzw. KLF sehe ich die generelle Notwendigkeit nicht (bitte mich nicht dafür verdammen!), wobei das im Einzelfall anders aussehen kann .



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 05.09.2008 11:34 Mark7us 7B., Heimstetten
 05.09.2008 11:45 ., Boppard
 05.09.2008 12:02 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 05.09.2008 12:38 Mark7us 7B., Heimstetten
 05.09.2008 12:31 ., Boppard
 05.09.2008 12:32 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 05.09.2008 12:38 ., Boppard
 05.09.2008 13:35 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 05.09.2008 13:41 ., Boppard
 05.09.2008 12:48 Mark7us 7B., Heimstetten
 16.10.2008 21:49 Hara7ld 7H., Erfurt

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