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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G41 Untersuchung | 11 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 514874 | ||
Datum | 16.10.2008 21:49 MSG-Nr: [ 514874 ] | 7947 x gelesen | ||
Hallo, die Regelungen zur G 41 sind in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu finden. In Anlage 1 findest Du hinter "ARBEITEN MIT ABSTURZGEFAHR" ein *). Damit wird darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung nur im Bereich der Eisenbahn-Unfallkasse verbindlich vorgeschrieben ist. Für die Feuerwehren ist die Untersuchung nach meinem Kenntnisstand nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber aufgrung der "Gefährdungsbeurteilung", die jeder Unternehmer (also die Gemeinde als Träger der Feueurwehr) erarbeitet (bzw. erarbeiten soll!!!), durchgeführt. Für Höhenrettungsgruppen sehe ich die Notwendigkeit für so eine Untersuchung. Für Feuerwehren mit TSF bzw. KLF sehe ich die generelle Notwendigkeit nicht (bitte mich nicht dafür verdammen!), wobei das im Einzelfall anders aussehen kann . | ||||
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