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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zubehör an PSA, Aufzählung der 'Problemteile' | 34 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 514912 | ||
Datum | 17.10.2008 00:41 MSG-Nr: [ 514912 ] | 9441 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das wäre wieder eine "Verbindung", die nur zulässig wäre, wenn Gurt und Jacke gemeinsam geprüft worden wären, Nö, da 'Zubehör am PA, Schreiben vom Ref. 8 der vfdb' von Dirk Wulfes Geschrieben von Ulrich Cimolino Weiß da jemand mehr?Nochmal nö, da ich nicht weiss ob der Gurt die angesprochene E- Kennzeichnung hat. (-: Spass bei Seite, wer die Richtlinie 89/686/EWG ganz liest, also mit der Einleitung, in der S+Z der Richtlinie beschrieben sind, würde nie auf die Idee des vfdb kommen. Die Richtlinie soll den freien Handel mit PSA in der EU ermöglichen, nach Auslegung des vfdb wären dazu n^x Prüfungen erforderlich, was dem S+Z klar widerspricht: Ihr dürft euer Zeug hier verkaufen, müßt aber die Kompatibilität mit allen PSA Komponenten aller Hersteller prüfen lassen!? Da dass Unsinn wäre hat man in unendlicher Weißheit u.A. den Artikel 4 eingebaut. Der IMO auch noch mal unterstreicht, das der Hersteller von PSA nicht derjenige ist, der sie nach Gefahrenlage kombiniert, sonder eben der Hersteller der PSA- Einzelsysteme (PA, Helm, FuG, usw.). Aaaaber, die Auslegung des Recht ist Sache der Juristen. Im Zweifelsfall fragt man den der es geschrieben hat. Ersatzweise wäre noch das BBK zu fragen ob die, die dann erforderlichen Kompatibilitätsprüfungen der Bundesaustattungen so schon gemacht haben. Nochmal (-: Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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