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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRente... Information zwecks Hyperkinetische Störungen !22 Beiträge
AutorDenn8is 8P., Bad Münder / Niedersachsen515735
Datum21.10.2008 12:35      MSG-Nr: [ 515735 ]7261 x gelesen

Hallo Christian,

nein ich nehme es dir nicht übel :) solange es bei einer sachlichen und vom Ton her angenehme sache ist.

Du musst es auseinander ziehen. Wes auch nicht wie bei dir die Erfahrung mit AD(H)Sler mit und ohne Medikation ist. Mal kurz um die Medis steigern die Konzentration, das durchhalte Vermögen und lindern die Innere Unruhe. Wenn die Wirkung nachlässt merkt man es am verhalten, jedoch nur bei leuten, wie bei mir, die das H mit dabei haben.

Das Medikament fällt unter das BTM, weil das Sucht und das Missbrauch Risiko extrem hoch ist, sprich anwendung zwecks Doping bei nicht Hyperkinetischen gestörten.

Jedoch habe ich mal eine gegenfrage an dich. Es gibt ein Medikament was eigtl. ein AD (Anti-Depressiver) ist.
Nehmen wir mal an ich bin in deiner Wehr, du chef. Würdest du mich dann zu einem Einsatzfall mitnehmen ?

Sonst finde ich deine Meinung bzw. dein evtl vorgehen Okay, wie würde es jedoch ausehen mit den entsprechenden Bescheinigungen ?

Könnte jedoch noch etwas hinzufügen sprich ein thema "Geistig behinderte auf Einsätzen" dies möchte ich jedoch nicht tuen, weil es zu unendlichen Diskussionen führen würde.

Geschrieben von christian Fischer Die G26 Untersuchung hat mit der Frage tauglich für den Einsatzdienst nur in soweit zu tun,

Auch hier liegst du soweit richtig, jedoch, laut FUK Niedersachsen, besteht Indirekt keine bedenken an Einsätzen Teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht, sofern es nicht eine KRankheit wie Elepsie oder andere Anfall-mäßige Krankheiten sind. Sonst kann ich dir zustimmen.

Aber das was du schreibst, zwecks psychischen Belastungen beim Einsatz, ist auch so eine Sache. Hyperkinetische gestörte haben ehr weniger damit ein Problem. Jedoch haben Sie eins wenn eine Begleit erkrankung vorhanden ist wie zb. Zentrale Angststörungen/Paniksyndrome .......

Die Gefahr das man von der Psyche her nicht stabil ist, sind Psychische erkrankungen, wenn man dies hat ist man Psychisch krank und nicht behindert, jedoch kann es Chronisch werden und zu eine rBehinderung führen.

Daher muss man mehrere Sachen unterscheiden, sprich

- Psychisch Behindert ?
- Psychisch Krank ?

Falls eins mit JA Beantwortet wurde, muss geschaut werden, vom Arzt, was er hat.
Ehrlich gesagt würde ich auch keinen mitfahren lassen der eine Zentralisierte Angststörung / Paniksyndrom hat. Voralldingen nicht im Innenangriff.

Entscheident ist auch, das WAS hat er. Jedoch ist es möglich mit einer Hyperkinetischen Störung, an Einsätzen teilzunehmen, es kann sogar vorteile bringen. Wenn das Dokument fertig ist, werde ich es zur Verfügung stellen.

Ich persönlich habe eine Hyperkinetische Störung, alleine schon wegen der Medikation werde ich es ablehnen ein AGT Lehrgang zu machen.

Gruß
Dennis

PS: Nochmal zur Information, das ist meine PErsönliche Meinung sowie Information die ich habe bzw. erhalten habe.



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