Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Zivilldienst | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8P., Offenbach a. M. / Hessen | 516109 |
Datum | 23.10.2008 17:44 MSG-Nr: [ 516109 ] | 5489 x gelesen |
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Oha erschreckend, war ich doch so falsch informiert (wurde uns damals auf der Schule so gesagt, das wir als RH ja in der BRD ne ausnahme sind.).
Geschrieben von Christoph Robin - wobei das meiner Meinung nach eigentlich zu wenig ist.
Wo bei der Unterschied zwischen RH der frisch von der Schule kommt und RS der ebenfalls frisch von der Schule kommt jedoch 2 Wochen mehr Erfahrung auf dem RTW und im KH hat (+1 Woche Schule) nicht sonderlich groß ist. (Meiner Meinung nach)
Aber trotzdem richtig das solch eine Mindestqualifikation doch Standart sein sollte.
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