Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Gelbe Weste für EL FW/OrgL/LNA war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 196 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 516517 |
Datum | 26.10.2008 00:07 MSG-Nr: [ 516517 ] | 171427 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Rettungsdienst
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Christian FischerDaß so ziemlich alles Material eines RTW problemlos durch eine Person tragbar ist. Wohingegen weite Teile unseres Materials voluminöser, schwerer oder überhaupt nicht tragbar ist (Seilwinde, fest eingebauter Lichtmast,...). Deshalb ist es was RTW, NEF, Polizei,... betrifft völlig egal, wie weit diese Fahrzeuge weg stehen. Bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr kann das zu erheblichen Problemen im weiteren Einsatzablauf führen.
Echt? ;-) Dass ist vermutlich der Grund, warum ich bei Brandeinsätzen prinzipiell so weit wie möglich weg parke - ich würde es total hassen, wenn ich durch Schläuche eingebaut nicht weg könnte und auf der Wache wird das Essen kalt.
Wenn aber das TLF und der Großlüfter in Bereitstellung die einzige Zu- und Abfahrt des Aufstellungsortes RD zuparken, dann müssen die da weg - und zwar zügig...
Geschrieben von Christian FischerFüStufe C und D theoretisch ja. Nehmen wir mal an, Lebensmittelvergiftung im Altenheim, hunderte betroffene. Feuerwehr unterstützt z.B. durch Strom, Ausleuchten, Tragetrupps,... Why not. Und
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn wir da sind... ;-)
Da wirst du jetzt ein bisschen widersprüchlich, oder?
Geschrieben von Christian FischerBei allem anderne gilt wie schon geschrieben: Wir sind mehr ;-) Und im Zweifel führt wenn es an gesetzlichen Regelungen mangelt der, der die meisten Truppen am Start hat.
Dazu kommt die Tatsache, daß wir im rahmen der uns zustehenden gesetzlichen Möglichkeiten weitergehende Eingriffsmöglichkeiten haben um einen Einstz überhaupt abzuwickeln. Wir haben das Weisungsrecht gegenüber jedermann an der Einsatzstelle (daraus ergibt sich auch die Möglichkeit eines Platzverweises), wir haben das Recht, fremde Grundstücke zur Erfüllung unseres Auftrags zu betreten,fremdes Material, Fahrzeuge, Zivilisten heranzuziehen,... Und wir (respektive unsere Gemeinde) zahlt dafür.
Was davon kann der Rettungsdienst nach dem Rettungsdienstgesetz?
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? "Wir sind mehr und stärker, also habe wir das Sagen" - das sind Argumentationslinien wie in der 3. Klasse Grundschule.
Die "meisten Truppen" kann übrigens durchaus auch mal das THW haben...
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