News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortung des Atemschutz-Gerätewart | 4 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 517217 | ||
Datum | 28.10.2008 21:18 MSG-Nr: [ 517217 ] | 3111 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Arend Ist dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt? Wenn er keine Fehler gemacht hat, dann braucht er sich nichts vorwerfen. Dann muss der Fehler im Bereich einer anderen Stelle liegen (Hersteller, TÜV, Geräteträger o. a. ) Geschrieben von Sven Arend Kann er persönlich verklagt werden? Verklagt werden kann jeder! Ob er eine Schuld hat wird dann wohl durch die Gerichte über einen Gutachter festgestellt. Geschrieben von Sven Arend Wie ist er abgesichert? Unterschiedlich! Manche Dienstherren gewähren Dienstrechtsschutz und manchen nicht. Geschrieben von Sven Arend Kann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert? Wenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|