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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerantwortung des Atemschutz-Gerätewart4 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW517217
Datum28.10.2008 21:18      MSG-Nr: [ 517217 ]3111 x gelesen

Geschrieben von Sven ArendIst dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt?

Wenn er keine Fehler gemacht hat, dann braucht er sich nichts vorwerfen. Dann muss der Fehler im Bereich einer anderen Stelle liegen (Hersteller, TÜV, Geräteträger o. a. )

Geschrieben von Sven ArendKann er persönlich verklagt werden?

Verklagt werden kann jeder! Ob er eine Schuld hat wird dann wohl durch die Gerichte über einen Gutachter festgestellt.

Geschrieben von Sven ArendWie ist er abgesichert?

Unterschiedlich! Manche Dienstherren gewähren Dienstrechtsschutz und manchen nicht.

Geschrieben von Sven ArendKann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert?

Wenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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 28.10.2008 21:13 Sven7 A.7, Clervaux
 28.10.2008 21:18 ., Kirchheim unter Teck
 28.10.2008 22:00 Klau7s B7., Isernhagen
 30.10.2008 09:20 Sven7 A.7, Clervaux

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