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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortung des Atemschutz-Gerätewart | 4 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517228 | ||
Datum | 28.10.2008 22:00 MSG-Nr: [ 517228 ] | 2890 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein. richtig! Wenn es zu eine Unfall kommt, dann ist der Gutachter gefragt. Und der sagt dem Gericht dann, ob und wie der Fehler entstanden ist. Und das Gericht nimmt sich die Zeit, das zu klären. Und die nehmen sich schon die Zeit, da genau hinter zu schauen. Hier wäre es hilfreich, den konkreten Fall zu kennen. Ein alter Juristengrundsatz: "Das kommt drauf an"! So pauschal gibt es keine Antwort. Gruß Klaus, Schöffe am Landgericht | ||||
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