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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Flsachen-TÜV | 14 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 517253 | ||
Datum | 28.10.2008 23:18 MSG-Nr: [ 517253 ] | 7102 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner War die Frist für Flaschen, die ausschließlich als Arbeitsflaschen benutzt werden (Hebekissen usw) nicht länger, ich glaube 10 Jahre? Richtig. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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