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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorJoch8en 8M., Langenfeld / NRW518504
Datum02.11.2008 19:35      MSG-Nr: [ 518504 ]8598 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Diesen Punkt fand ich bei einer ganz anderen Suche.

    Der Europäische Gerichtshof hat nach meiner Kenntnis mehrfach entschieden, dass Deutschland "den Rettungsdienst" einfach nur so sauber regulieren muss, wie es bei Polizei, Wachschutz, Security und Privatdetektiven längst der Fall ist.

    Die "Staatsgewalt" wird von der Polizei ausgeübt (z. B. Verfolgung von Straftaten, Geiselnahmen etc.). Der Wachschutz bewacht Privatfirmen, die Security steht vor der Disco und im Festzelt, Privatdetektive beschatten untreue Lebenspartner.

    Nur im "Rettungsdienst" jagt jeder mit seinem Krankenwagen nach Jedem, der zu schwach ist um bei "3" auf dem Baum zu sitzen. Dabei haben wir auch im RD die gleiche Struktur wie bei der Polizei. Bei allen akuten Notfällen mit der Gefahr für Leib und Leben eines Menschen läuft die Hilfsfrist in Minuten (rückwärts). Nur die flächendeckend und bedarfsgerecht im Auftrag der Landräte und Oberbürgermeister verteilten Notarztwagen, Rettungswagen und Notfallkrankenwagen können hier die nötige Hilfe bringen - über die 112-Leitstelle.

    Dann gibt es den riesigen Markt für Liegend-Patiententransport, im Rahmen der ambulanten Versorgung in Arztpraxen und Kliniken. Da sind alle Fahrten planbar und finden montags bis freitags/samstags (Dialyse) während der hellen Tagesstunden statt. Da hat der öffentliche Rettungsdienst nichts zu suchen: Die Polizei beschattet auch keine untreuen Ehemänner.
    Die hier tätigen KT-Privatunternehmen können mit dem Warten auf nicht geplante Notfälle kein Geld verdienen, wollen sich aber wohl die Tür offen halten. Der öRD "klaut" denen aber Fahrten, egel ob Kommunen oder Hilfsvereine. Wenn jetzt das "öffentliche Personal" mit "öffentlichen Fahrzeugen" die Privatfahrten macht, und mit Zivis und Ehrenamt in diesem Transport-MARKT die Preise versaut, dann ist die EU sauer, weil das Wettbewerbsverzerrung ist.
    Außerdem gefährdet das Notfallpatienten, weil die Fahrzeuge dann zwar ausgelastet aber nicht binnen der Hilfsfrist (z.B. acht Minuten mit RTW und 45 Minuten für die Soforteinweisung mit Notfallkrankenwagen NKW) verfügbar sind.

    Über die Sitzfahrten im Taxi oder Mietwagen gibt es nichts Neues.

    In einem System, dass klar hoheitlich-medizinische Hilfe bringt (Rettungsdienst DIN 13050), hat das EuGH augenscheinlich nichts gegen Ehrenamtliche und Zivis. Ehrenamtliche können nur einen "Markt" verzerren. Sobald die deutschen Bundesländer diese beiden Bereiche Rettungsdienst und Liegend-Patiententransport klar abgrenzen, hat Brüssel sicher nichts mehr zu bemängeln. Von 24 Rettungswachen in Luxemburg sind 23 ehrenamtlich! Im Rest der EU wird diese klare Grenze in der Regel bereits gezogen, nur Deutschland und Österreich haben Probleme - warum wohl?

    Das kann oder will in Deutschland kaum ein Politiker verstehen - PISA lässt grüßen.

    MfG Jochen Maaß



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