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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaein interessanter Denkansatz25 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern519218
Datum04.11.2008 14:53      MSG-Nr: [ 519218 ]7924 x gelesen

Ich kenne die Begründung für das Gesetz, durch das die Autobahnmaut eingeführt wurde nicht, daher will ich auch nicht spekulieren, weshalb der Gesetzgeber sie eingeführt hat und für was er die Einnahmen hernimmt.
Wenn die Gemeinden, die aber besonders von Verkehrswegen (egal ob BAB oder Bundesstraße) betroffen sind, hieraus etwas bekommen, finde ich dies vernünftig.

Ich kenne (ländliche) Gemeinden, die an einer vielbefahrenen Bundesstraße liegen und die auf dieser Straße in den letzten 20 Jahren durchschnittlich einen Verkehrstoten pro Jahr im eigenen Gemeindebereich bei einer Einwohnergröße <2000 Einwohnern hatten. In dieser Gemeinde werden grundsätzlich alle abrechenbaren Einsätze auch abgerechnet.

Konsequent abrechnen hört sich gut an, aber:
was ist, wenns einen Toten gibt?
Bei einem VU in den letzten Jahren artete durch die Prominenz des Verkehrstoten die ganze Sache mit Gutachter, ... so aus, dass die Feuerwehr einen halben Tag mit einem VU mit einem PKW beschäftigt war.

Die meisten Feuerwehrgesetzte dürften wie in Bayern als Kostenschuldner auf einen Unfallbeteiligten abzielen. Wenns nur einen gibt, weil der Unfallverursacher gegen einen Baum gefahren ist, dann ist die Witwe/Witwer die Adressaten des Bescheides!
Die Presse für die Gemeinde und auch Feuerwehr möchte ich sehen, wenn man einer Witwe/Witwer einen Bescheid für den VU schickt, bei dem der Partner ums Leben kam.

Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze?
Bei leichten Verletzungen bekommt er eine Rechnung, bei schwereren nicht, was ist eine schwere Verletzung, wer kann mir überhaupt nach der Einlieferung ins Krankenhaus sagen, ob der Unfallverursacher leicht oder schwer verletzt ist oder gar verstorben ist (Problem Datenschutz).

Ich hab da in der Vergangenheit meine Erfahrungen gemacht und kann nur sagen auch konsequent Einsätze abrechnen bedeutet für die Gemeinde nur wenig zusätzliche Einnahmen bei hohem Verwaltungsaufwand.

Und außerdem sprechen sich viele Feuerwehren (so auch der Landesfeuerwehrverband Bayern) gegen eine konsequente Abrechnung von VUs aus. Von den Feuerwehren hört man immer, "ich mach es freiwillig und kostenlos und die Gemeinde nutzt die Notsituation des Unfallverursachers aus und rechnet die von mir erbrachte Arbeit ab. Und das ganze fällt zurück auf die Feuerwehr, weil sie durch die gemeindliche Satzung nur noch kostenpflichtig hilft, obwohl keiner der Freiwilligen etwas bekommt!"
Auf Wunsch des LFV Bayern kann seit In-Kraft-treten des neuen BayFwG die Zeit für die Rettung des Verunfallten nicht mehr abgerechnet werden! Der Gesetzgeber sagt aber eindeutig, dass jedes Fahrzeug in Betrieb eine potenzielle Gefahr ist und hat deshalb die Pflichtversicherung zur Abdeckung des Schadens eingeführt. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo diese Versicherung die Einsatzkosten nicht übernommen hätte.

Geschrieben von Christi@n PannierKonsequent weitergedacht könnte jeder Altwarmbüchener Eigenheimbesitzer einen Anteil aus der Hundesteuer fordern, weil er Besen und Schaufel für das eventuelle Beseitigen von Tretminen auf dem Gehweg vorhält.

Ich versteh grundsätzlich den Gedanken, aber das Beispiel ist schlecht gewählt!
Die Hundesteuer ist eine Luxus- und Lenkungssteuer! (vgl Wikipedia)
Der Gesetzgeber sagt: Es ist in Deutschland ein Luxus sich einen Hund zu halten und deshalb wird es wie Parfüm und andere Luxusgüter noch zusätzlich besteuert. (Warum für Hundenahrung allerdings die MWSt von 7% gilt, versteh ich nicht).
Lenkungssteuer bedeutet, dass die Gemeinden, die Probleme mit Hunden haben (z. B. Kampfhunde), können die Steuer so erhöhen, dass sich das Problem minimiert, weil sich weniger Einwohner einen (Kampf-)Hund leisten können/wollen.
Andersherum: Die Einnahmen der Hundesteuer sind nicht für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde vorgesehen. Für soetwas müsste normalerweise auch keine Geld ausgegeben werden, wenn die Hundehalter die Hinterlassenschaften konsequent beseitigen würden, wie es Moral und Gesetz verlangen!

Grundsätzlich glaube ich allerdings, dass es wieder ein netter Gag einer Gemeinde war, rauskommen wird jedoch nichts, weil wer gibt schon freiwillig von seinen Einnahmen was ab, wenn er nicht muss oder es größtmöglich (für seine Partei/Regierung) ausschlachten kann.

Viele böse Worte, ich hoff, dass die keiner in den falschen Hals bekommt.



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