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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVKU - Gebührenbescheid je nach Verletzungsgrad2 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW519303
Datum04.11.2008 20:02      MSG-Nr: [ 519303 ]2181 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Mathias Bauerist das übliche Praxis, dass sich ein Feuerwehrgebührenbescheid nach dem Verletzungsgrad richtet? Wo liegt denn hier die Begründung?
Maßstab dürfte eine "besondere Härte" für den Betroffenen sein. Dabei hat die Gemeinde einen eigenen Entscheidungsspielraum.

Geschrieben von Mathias BauerMeiner Meinung nach ist doch entscheidend, ob der Einsatz eine Menschenrettung ist oder nicht.

Das ist abhängig vom Bundesland. Die Kostenfreiheit bei der Menschenrettung ist nicht selbstverständlich! In NRW gibt es das nicht. Macht m.E. auch keinen Sinn.
Bsp.:
1. Wenn ich mit dem Auto einen Radfahrer überfahren würde und der klemmt unter dem Auto, warum sollte ich als Autofahrer jetzt davon profitieren, dass es sich um eine Menschenrettung handelt und der Steuerzahler zahlt den Einsatz.
2. Fahre ich das Auto gegen die Wand und kann mich selbst befreien, ist das aus der Wand ziehen kostenpflichtig.
3. Wenn ich einen Unfall habe, muss ich zusehen das ich auch unverletzt noch mit dem Finger im Aschenbecher hängen bleibe, weil es dadurch zur kostenlosen Menschenrettung wird?
4. Ziemlich gewissenlos sind natürlich die ganzen Hilfsorganisationen, die ihre Leistungen im Rettungsdienst und Krankentransporte den Patienten bzw. Versicherungen in Rechnung stellen.

Übrigens: Um ein KFZ im Straßenverkehr betreiben zu können, bedarf es einer Haftpflichtversicherung, die deckt solche Fälle in der Regel mit ab.

Genauso bei der Gefährdungshaftung des Tierhalters, auch hier empfiehlt sich (gaaaanz dringend) eine Tierhaftpflichtversicherung.

Gruß
Sven



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 04.11.2008 14:53 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz ein interessanter Denkansatz
 04.11.2008 19:18 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 04.11.2008 20:02 Sven7 T.7, Monheim

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