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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | |||
Thema | OT: Denglisch for Runaways; war: ITLS vs bisheriger RD | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 519412 | |||
Datum | 05.11.2008 00:42 MSG-Nr: [ 519412 ] | 10366 x gelesen | |||
Geschrieben von Max Gruening Ein einfaches Beispiel sind auch so Dinge wie die Notrofnummer im Handy. Angefangen hat es mit "ICE" (In case of emergency) in Deutschland muss es aber "IN" (im Notfall) sein. Damit wird der Grundgedanke in meinen Augen ad absurdum gefuehrt, denn soetwas muss meiner Meinung nach auch Grenzueberschreitend funktionieren. War da nicht ein markenrechtliches Problem? Ich glaub ich hatte da was in Erinnerung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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