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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechte etc. auf der Fahrt zum GH? | 40 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Peine / Niedersachsen | 519791 | ||
Datum | 07.11.2008 14:24 MSG-Nr: [ 519791 ] | 8087 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Andreas, letztendlich bis du und nur du für dein Tun verantwortlich. Kommt es zu einem Schaden, wird sich der Staatsanwalt ganz viel Zeit nehmen um auszuwerten, ob es erforderlich war, das gerade du von der STVO abgewichen bist... Und die Rechtslage lässt sich eben in alle Richtungen auslegen...:-(( Gruß Oliver Führen ist die Kunst, Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die dabei entstehende Reibungshitze vom Betreffenden als Nestwärme empfunden wird... | ||||
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