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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 519918 | ||
Datum | 08.11.2008 14:59 MSG-Nr: [ 519918 ] | 798779 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Ederleh wenn die neue Verordnung dann kommt können sie sich noch einen Anhänger 750 Kg anhängen und das wars dann. Einen Anhänger mit 750kg darf man auch jetzt schon mit B fahren. Auch mit einem Zugfahrzeug mit 3,5t, auf dieser Basis ist man ja auf die 4,25t für diese gewollte Ausnahmeregelung gekommen. Geschrieben von Heiko Ederleh Bei RTW`s sehe ich das eigendlich nicht so , das es da eine Ausnahmeregelung geben sollte, weil im überwiegenden Teil der Rettungsdienst durch "Berufsrettungsassi`s Durchgeführt wird, und da ja auch die Einstellungsvoraussetzungen wahrscheinlich ja den entsprechenden Führerschein verlangen werden, oder der Arbeitgeber halt denjenigen zur Erweiterung schicken muß. Grade in diesem Bereich vermute ich den meisten Nutzen der Aunahmeregelung. Bei der Feuerwehr gib es relativ wenig Fahrzeuge die in den bereich zwischen 3,5 und 4,25t fallen. Bei den HiOrg und dem Rettungsdienst ungleich mehr. Betrachtet man allein schon die neuen KTW-2 vom Bund mit 3,8t. Da können mit dieser Regelung einige Führerschein C1 eingespart werden. Ob diese Regelung so sinnig ist, lasse ich mal außen vor... Es gibt Leute mit B die hätten keine Probleme nen Vario 6t zu fahren, andere, ebenfalls mit B, setzen sich besser in nix was größer ist als ein Golf... Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | ||||
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