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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 520022 | ||
Datum | 08.11.2008 20:36 MSG-Nr: [ 520022 ] | 798573 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf Leistner Das Probelm ist aber doch wohl, dass der 50 jährige die kosten selbst übernehmen darf, wenn er verlängern will. Und soll ich nur weil ich ein Feuerwehrauto fahre, die Kosten auf mich nehmen. Dann zahlt eben die Gemeinde. Die will ja, daß ich das Fahrzeug fahre... Geschrieben von Ralf Leistner Mit der G26, die ein 50jähriger zum Beispiel jährlich machen soll, könnte man das ja verknüpfen. Das läuft aber nicht! So meine KEnntnis. Bei uns läuft das (und in anderen Landkreisen auch). Gültige G26.3 + Augenärztliches Gutachten (auf Kosten der Gemeinde) reichen aus. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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