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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Menschenverstand contra Vorschriftenwerk | 63 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 520297 | ||
Datum | 09.11.2008 22:46 MSG-Nr: [ 520297 ] | 13642 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Bin sowieso dafür, dass Führungsfunktionen sowieso nur eine Laufzeit von 3-5 Jahren haben. In dieser Zeit muss ein Auffrischungslehrgang besucht werden. Das gint es schon Siehe FwDV2 Pkt. 1.11: Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie die Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von jeweils höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen. Geschrieben von Marc Dickey Zumindest für Nds ist festgelegt, das man jeden Lehrgang bei nichtbestehen frühestens nach 6 Monaten einmal wiederholen kann. Bei nochmaligem Durchfallen gibt keine weitere Möglichkeit. Gruß Heinrich | ||||
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