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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520370 | ||
Datum | 10.11.2008 11:49 MSG-Nr: [ 520370 ] | 6078 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Florian Frummet Sollen den Stiefel schon seit Februar bekommen. Bis heute is der noch nicht da. Es wurde der Profi-Plus bestellt. Das Verbot für die Firma Hanrath die beanstandeten Stiefel in Verkehr zu bringen ist gültig. Auch wenn die 2. Untersagungsverfügung, wie schon hier in einem anderen Thread erwähnt, zur Zeit von einem Gericht "überprüft" wird hat das in Bezug auf die Untersagung keine aufschiebende Wirkung. Falls die Firma dir also ein Stiefel liefern würde der unter einer dieser Verfügungen fällt hat sich ein Problem an der Backe und müsste, soweit ich informiert bin, auch eine nette Summe als Strafzahlung an die Staatskasse abdrücken ... Angesichts der deutlichen Aussagen der Unfallversicherungen kannst du froh sein das diese Stiefel noch nicht geliefert wurden. Was nützen Feuerwehrstiefel die man bei Übung und Einstaz nicht tragen darf? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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