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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520397 | ||
Datum | 10.11.2008 15:22 MSG-Nr: [ 520397 ] | 5573 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael Arens
Zitat aus der 2. Untersagungsverfügung: Untersagung des Inverkehrbringens der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark. Aufgrund der Untersagungsverfügung dürfen die Stiefel ab dem 14.08.2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das "Inverkehrbringen" bezieht sich auf die Einfuhr in die EU bzw. den Verkauf durch den Hersteller. Die Frage ob die betroffenen Stiefeln nun im Dienst benützt werden dürfen muss jeder Nutzer mit seinem gesunden Menschenverstand und der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger beantworten. Bei den Unfallversicherungsträger gibt es ja schon eine Empfehlung deren Dachverbandes DGUV: Die beanstandeten Hanrath-Feuerwehrstiefel sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden. Angesichts der in der Untersagungsverfügung aufgeführten Mängel bezweifel ich sogar das diese Stiefel auch noch als "normales" Sicherheitsschuhwerk geeignet sind. Wenn man auch noch die Reaktionen der Hanrath Schuh-GmbH auf die Untersagungsverfügungen in Form von Lügen und Verleumdungen betrachtet dann fehlt meiner Ansicht nach das Vertrauen das ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung braucht. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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