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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienst in den EU-Staaten | 6 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 520629 | ||
Datum | 11.11.2008 15:42 MSG-Nr: [ 520629 ] | 2788 x gelesen | ||
Hallo Sven, in Schweden liegt die RD-Hoheit bei den Provinzen bzw der Provinzverwaltung. Das Land Schweden ist in mehreren Provinzen unterteilt (sind so ca. 20) und in jeder Provinz gibt es dann mehrere Kommunen (ganz Schweden hat ca. 190 Kommunen). Der RD wird von der Provinzverwaltung nach Auschreibung / Berwerbungen dann per Verhandlungen an einen oder mehreren Anbietern per Vertrag vergeben. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Bei einigen Anbietern handelt es sich um Privatunternehmen in den anderen Fällen gehört der RD auch zur Provinzverwaltung (z.B. in Teilen von Schonen). Seit einigen Jahren wird der RD nicht mehr von der Feuerwehr (z.B. Malmö) durchgeführt. Soweit ich weiß gibt es auch ein RD-Gesetz. Beim Personal handelt es sich um Angestellte des jeweiligen Anbieters oder Träger, die Fahrzeuge werden in der Regel von der Provinzverwaltung ausgeschrieben und beschafft. An Fahrzeugen gibt es Ambulans (RTW), Sjuktransportbil (KTW), Läkar-/ Akutbil ("NEF"), Befälsbil (ELW), Räddnigshelikopter (RTH). Allerdings ist die Anzahl / Dichte der Läkar-/ Akutbilar bzw. Räddningshelikopter nicht so groß wie in Deutschland. Der Unterschied zwischen Läkar- bzw Akutbil ist das bei einem Läkarbil ein Arzt mit an Bord ist (gibt es nur sehr wenige in Schweden) und beim Akutbil medizinisches Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung (Paramedic?). Diese Fahrzeuge sind entweder auf einer Wache oder am Krankenhaus stationiert. Die Ambulans / Sjuktransportbilar stehen in der Regel auf einer eigenen Wache oder mit auf einer Feuerwache (gehört aber wie bereits geschrieben nicht zur Feuerwehr). Es gibt entwerder Personalbil-Ambulans (also PKW-Fahrgestell z.B. MB E270 CDI oder Volvo V70) oder Storbil-Ambulans (Transporterfahrgestell z.B. VW T5 oder MB Sprinter). Die Läkar- Akutbilar sind alle PKW-Fahrgestell. Des weiteren gibt es auch wenige Sonderfahrzeuge. Die Besatzung der jeweiligen Fahrzeuge besteht in der Regel aus zwei Personen. Ob das Personal hoheitliche Befugnisse hat entzieht sich meiner Kenntniss werde es aber mal versuchen heraus zu bekommen. Falls du weitere Fragen hast werde ich versuchen sie zu beantworten. mfG Hilmar | ||||
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