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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandant und 2 Stellvertreter möglich? | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 520986 | ||
Datum | 12.11.2008 12:31 MSG-Nr: [ 520986 ] | 3308 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Na ja. Kommandant ist zunächst einmal eine Verwaltungsfunktion. Jo, sogar bei uns. :-) Geschrieben von Christian Fischer In Ba-Wü z.B. ist Regelausbildung für Kommandanten und Abterilungskommandanten sowie deren jeweilige Stellvertreter der Lehrgang Zugführer. Hier leider nicht unbedingt (in unserer Gegend schon). Geschrieben von Christian Fischer Das andere ist die taktische Ausbildung. Ich kenne Fälle, da ist der Kommandant nicht der höchstausgebildete taktische Führer in der Wehr. Ich kenn die Fälle auch, ist aber nicht unbeingt die Regel. Geschrieben von Christian Fischer Ich weiß ja nicht wie es es bei Euch ist. Aber in Ba-Wü ist die Feuerwehr eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Wenn entsprechendes Handeln erforderlich ist muß die Gemeinde entweder vorher ermächtigt haben (m.E. die Ausnahme) oder es muß ein VErtreter der Stadtverwaltung vor Ort kommen (m.E. die Regel). Tjo, da haben wir dann aber eine lustige Zwickmühle: theoretisch darfst du dann ja nichtmal einen Autokran anfordern der dringend benötigt, hinterher aber nicht weiter berechnet werden kann, oder? Geschrieben von Christian Fischer Wenn, dann können wir also nur hoheitlich tätig werden. Und das kann wiederum jeder taktische Führer im Rahmen seiner Ausbildung (oder er sollte es können). Sollte ..... Ich kann die Ursprungsfrage jedenfalls gut nachvollziehen, dazu muß ich nur schauen wie es teilweise zugeht. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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