News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521113 | ||
Datum | 12.11.2008 18:00 MSG-Nr: [ 521113 ] | 7028 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Zimmer Horn lässt sich ohne eingeschaltetes Blaulicht nicht einschalten, das ist klar - aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung? Als bei unserer RTK 6 eine der Leuchten im Balken ausgefallen war, funktionierten spontan weder Frontblitzer noch Tonfolgehorn. Ich bin zwar kein Elektriker. Aber die Schaltung sollte in sofern nicht schwierig sein, da ja jeder RKL einzeln auf Funktionsfähigkeit urch Lichtanzeige überwacht wird. Da kann ich das dann doch dran hängen. Wenn Licht nicht tut tun auch Horn nicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|