Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Anwärterbezüge war:Berlin sucht Personal | 17 Beiträge |
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 521215 |
Datum | 13.11.2008 04:58 MSG-Nr: [ 521215 ] | 4409 x gelesen |
Das liegt am unterschiedlichen Beamtenstatus der Ländergesetze (Laufbahnverordnungen), z.B. Beamter auf Probe = volle Bezüge gemäß Besoldungsordnung, Beamter auf Widerruf = Anwärterbezüge.
Hier hat die Politik ganz andere Interessen, in den Stellenplänen der Behörden stehen die Feuerwehrleute am unteren Ende, und sind als Beamtengruppe bundesweit eine Minderheit unter den ganzen Beamten.
Die Feuerwehren haben es schwer in dieser Thematik mehr Fürsprecher zu gewinnen. Die ganzen Regelungen im Bereich der Berufsfeurwehren sind als ganzes zu bewerten (Laufbahnrecht der Länder, Beamtenrechtsrahmengesetz, Förderalismusreform, Versorgungsrecht, EU-Arbeitszeitrichtlinie, besondere Altersgrenzen usw.)
Grµß Rüdiger
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| 12.11.2008 22:20 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Berlin sucht Personal |
| 12.11.2008 22:25 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 12.11.2008 23:16 |
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., Bremervörde | |