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Thema | Preise für Löschwasser | 40 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s S8., Singen / BaWü | 521840 | ||
Datum | 16.11.2008 01:27 MSG-Nr: [ 521840 ] | 9823 x gelesen | ||
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Hallo Dietmar, in Deutschland gilt die freie Wahl der Rechtsform. Das bedeutet, dass öffentliche Aufgaben auch vom Öffentlichen Träger privatwirtschaftlich gelöst werden können. Allerdings muss Löschwasser kostenfrei bleiben! Die freie Wahl der Rechtsform darf jedoch keine Möglichkeit zur Flucht ins Privatrecht bieten. Das bedeutet die Regelungen, die für einen öffentlichen Träger gelten, gelten dann auch für den privaten Anbieter. Siehe Art. 28 (2) GG Dass Löschwasser kostenfrei sein muss, müsste im Gebühren- und Haushaltsrecht zu finden sein. Hier noch ein Intressanter Link: Löschwasser in Bonn Es könnte sein, dass in Solingen eine Hintertüre verwendet wurde und die Kosten für Bereistellung (Rohre usw) angerechnet wurden... Viele Grüße | ||||
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