Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Preise für Löschwasser | 40 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 521848 |
Datum | 16.11.2008 09:40 MSG-Nr: [ 521848 ] | 9514 x gelesen |
Infos: | 22.03.19 FW-Forum: Künftige Löschwasserversorgung aus Hydranten 16.11.08 Löschwasser der Feuerwehr: In Solingen 400 mal teurer als Trinkwasser 16.11.08 Fahrzeuge der Feuerwehr Solingen
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hi!
Geschrieben von Johannes Schnell Allerdings muss Löschwasser kostenfrei bleiben!
Nein, das ist so nicht richtig. Der von Dir eingestellte Link besagt, dass Löschwasser für die Bürger kostenlos sein muss. Dies ergäbe sich aus dem FSHG NRW. Das ist in seiner Generalität aber so bereits falsch. Denn es muss nur eine angemessene Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Alles darüber hinaus kann auch dem "Bürger" (werden meist große Unternehmen sein) auferlegt werden.
Sie § 1 Abs. 2 FSHG NRW: (2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, daß im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen.
Geschrieben von Johannes Schnell Dass Löschwasser kostenfrei sein muss, müsste im Gebühren- und Haushaltsrecht zu finden sein.
Da das Löschwasser nicht immer in ausreichender Menge vom Himmel fällt, verursacht es auch zwangsläufig Kosten. Diese sind von demjenigen zu tragen, der für die Löschwasserversorgung zuständig ist. Das ist die Gemeinde Solingen selbst. Sie hat sich nun dafür entschieden, dass alles auf das Wasserwekr zu übertragen. Die machen das aber auch nicht aus Gefälligkeit, sondern wollen Geld dafür. Das bekommen sie von der Gemeinde.
Das hat ausnahmsweise mal nix mit der Flucht ins Privatrecht zu tun. Lediglich wenn die Stadtwerke von den Bürgern direkt das Löschwasser bezahlt verlangen, käme evtl. die Überlegung von "keine Flucht ins Privatrecht" zum tragen.
Insofern ist einzig die Höhe des Betrages spektakulär. Wobei die Frage bleibt: Was wenden anderen Gemeinden im Schnitt für ihr Hydrantennetz und das Trinkwasser auf? Allein das Hydrantennetz dürfte schon nicht ganz billig sein.
Gruß
Sven
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