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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Briefwahl | 12 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 522081 | ||
Datum | 17.11.2008 15:26 MSG-Nr: [ 522081 ] | 4865 x gelesen | ||
Ist aus der Ferne (sehr) schwer zu beantworten. Bei uns (LSA) sind (nach Brandschutzgesetz) z.B. nur die aktiven Mitglieder (also die der Einsatzabteilungen) vorschlagsberechtigt. Den Begriff "WAHL" vermeidet unser BrSchG, da die letztendliche Berufung (ABstimmung darüber) ja dem Gemeinde-/Stadtrat obliegt und deswegen die Feuerwehr diesen Kandidaten für den Vorschlag des örtlichen Rates nur "vorschlagen" kann. Das GEsetz trifft aber keine Aussagen zu den Modalitäten dieser "Wahl"/dieses Vorschlagsverfahrens; im Kommentar wird dann darauf verwiesen, dass dies in der Satzung zu regeln sei. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | ||||
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