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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum ist es als ausgebildeter BF´ler so schwer zu wechseln | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 522131 | ||
Datum | 17.11.2008 20:16 MSG-Nr: [ 522131 ] | 5719 x gelesen | ||
LBG NRW: § 80 Wohnung (1) Der Beamte hat seine Wohnung so zu nehmen, daß er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. (2) Der Beamte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, angewiesen werden, seine Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von seiner Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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