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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGestern bei Wiso6 Beiträge
AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen522232
Datum18.11.2008 08:27      MSG-Nr: [ 522232 ]3479 x gelesen
Infos:
  • 18.11.08 Beitrag auf youtube

  • Stimmt das so????

    Zitiert von der WISO-Seite:
    [...]"Haftungsausschluss
    Verletzen sich Ehrenamtliche gegenseitig bei der Ausübung ihres Ehrenamtes, zum Beispiel bei einem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr, werden sie den betrieblich Beschäftigten gleichgestellt. Nach dem Sozialgesetzbuch VII bedeutet das: Wer demselben Verein angehört, kann sich nicht gegenseitig für Schäden haftbar machen.

    WISO zeigte Fälle, in denen schwer verletzte Menschen durch diese Regelung, allein auf die mageren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung angewiesen sind und keinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens haben."

    Gruß
    Kai




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     18.11.2008 07:57 Mart7in 7S., Gifhorn
     18.11.2008 08:02 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     18.11.2008 08:27 ., Braunschweig
     18.11.2008 09:22 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
     18.11.2008 09:53 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     24.11.2008 23:29 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig

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