Stimmt das so????
Zitiert von der WISO-Seite:
[...]"Haftungsausschluss
Verletzen sich Ehrenamtliche gegenseitig bei der Ausübung ihres Ehrenamtes, zum Beispiel bei einem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr, werden sie den betrieblich Beschäftigten gleichgestellt. Nach dem Sozialgesetzbuch VII bedeutet das: Wer demselben Verein angehört, kann sich nicht gegenseitig für Schäden haftbar machen.
WISO zeigte Fälle, in denen schwer verletzte Menschen durch diese Regelung, allein auf die mageren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung angewiesen sind und keinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens haben."
Gruß
Kai
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