Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 523202 |
Datum | 22.11.2008 11:28 MSG-Nr: [ 523202 ] | 11861 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
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Geschrieben von Ulrich CimolinoEine Gefährdungsbeurteilung nutzt Dir aber bei der veröffentlichten gegenteiligen Auffassung des Ref. 8 nicht mehr viel, wenn das Regel der Technik wäre...
Aus EN 45020:
1.5
anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.
Sehe ich in diesem Fall eindeutig als nicht gegeben an. Eine solch dilletantische Aussage wie die des Ref. 8 ist lediglich eine Stellungnahme, aber niemals eine Regel der Technik.
Auch die Stellungnahme der EXAM ist so nicht nachzuvollziehen. Die Baumusterprüfung kann nicht für eine jeweilige PSA erlöschen. Der Gebrauch der PSA mit zusätzlichen, an ihr befestigten Gegenständen mag dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA widersprechen. Das ist aber Sache des Herstellers / Inverkehrbringers, in der Bedienungsanleitung darauf hinzuweisen und somit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und dessen angegliederten Verordnungen Genüge zu tun. Somit hätte der Herteller / Inverkehrbinger die Möglichkeit, bei nicht bestimungsgemäßem Gebrauch / "Umbau" von PSA aus der Produkthaftung entlassen zu werden.
Die EXAM kann lediglich darauf hinweisen, dass die Baumusterprüfbescheinigung nur für die nackte PSA ohne "Anbauten" gilt. Erlöschen tut sie für genau diese PSA erst dann, wenn der Hersteller sie nicht haargenau so fertigt, wie das geprüfte Baumuster.
Mal nebenbei: Wie sieht es denn mit einer Maskenbrille aus? Oder Helmkennzeichnung? Namenschilder? Funktionskenzeichnungen?
Deutschland versucht gerade, im Arbeitsschutz im Rahmen der Deregulierung die Vorschriftenflut einzudämmen. Bei Feuerwehrs erscheint es mir umgekehrt. :-(
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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| 21.11.2008 18:51 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | |