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Thema | 'Disclaimer' war: PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, | 21 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 523308 |
Datum | 22.11.2008 22:53 MSG-Nr: [ 523308 ] | 3674 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
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Geschrieben von Irakli WestKommt sowas dann hintenrum raus, ist da oft ein fader Beigeschmack - ob das nun berechtigt ist oder nicht, und das geht hin bis zur falschen Bewertung.
Das sollte eigentlich aus dem Profil hervorgehen, wenn es denn ehrlich ausgefüllt ist.
Daraus kann ich denn auch die Qualifikation herauslesen, die aber auch bei Fachleuten nicht immer vorhanden sein muss.
Geschrieben von Irakli WestGeht also mitnichten um eine Teilahme als Mitarbeiter, sondern eben um eine saubere Trennung zwischen Privat und Beruf.
Wenn ich hier in der Signatur mit "Schorse Müller" unterzeichne, ist es auch nur die Meinung von "Schorse Müller". Hierbei vertrete ich diese aber auch bei uns intern gegenüber dem Hauptamt genau so und oft auch sehr kontrovers. Unsere Leute wissen das. Ich muss mich deshalb auch nicht hinter einem Disclaimer, der oft länger als der eigentliche Inhalt ist, verschanzen.
Anderenfalls würde ich mit Namen, Titel/Dienstbezeichnung und Dienststelle unterzeichnen, womit ich dann deutlich gemacht hätte, dass ich die offizielle Meinung der Institution, die mit meiner nicht übereinstimmen muss, vertrete.
Gruss
Jürgen Wenzel
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| 22.11.2008 13:28 |
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Sven7 H.7, Ibbenbüren PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | |